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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Gültig ab 01.06.2024

A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

§1 Allgemeines

  1. Die EuroKids gGmbH („EuroKids“) organisiert als gemeinnützige Gesellschaft des Elternvereins der Europäischen Schule Frankfurt am Main („Elternverein“) für dessen Mitglieder und deren Kinder nachfolgende Leistungen:

  2. Kinderbetreuung „Childminding“

  3. Ferienbetreuung / Holiday Camps

  4. Bustransport zur und von der Europäischen Schule Frankfurt am Main

  5. Außerschulische Aktivitäten / Extra Curricular Activities.

  6. Die Leistungen werden größtenteils von Dienstleistern erbracht, die von EuroKids ausgewählt und beauftragt werden.

  7. Die Leistungen können von Mitgliedern des Elternvereins („Mitglieder“) für Schüler der Europäischen Schule Frankfurt am Main nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Anspruch genommen werden.

  8. Die Allgemeinen Bestimmungen dieses Abschnitts A. gelten für sämtliche angebotenen Leistungen, sofern in den besonderen Bestimmungen für die einzelnen Leistungen in den Abschnitten B. bis E. nichts Abweichendes geregelt ist.

 

§2 Anmeldung, Vertragsschluss und Vertragslaufzeit

  1. Die Anmeldung zu den einzelnen Leistungen erfolgt über die Internetseite von EuroKids oder des Dienstleiters.

  2. Die Mitglieder sind dafür verantwortlich, dass die in der Anmeldung angegebenen Informationen vollständig und zutreffend sind. Die Mitglieder sind verpflichtet, etwaige nachträgliche Änderungen unverzüglich anzuzeigen, darunter insbesondere Änderungen des Sorgerechts und des Gesundheitszustands des Kindes, Wohnadresse, telefonische Erreichbarkeit, sowie den Verdacht auf oder das Auftreten von ansteckenden Krankheiten.

  3. Die Anmeldung ist ein verbindliches Vertragsangebot. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält das Mitglied eine automatische Empfangsbestätigung per Email mit einer Übersicht der Anmeldedaten. Ein Vertrag mit EuroKids über einzelne Leistungen kommt erst zustande, wenn EuroKids oder der Dienstleiter gegenüber den Erziehungsberechtigten den Vertragsschluss schriftlich bestätigt.

 

§3 Zahlungsmodalitäten

  1. Die Entgelte für Leistungen werden von EuroKids von dem angegebenen Bankkonto des Mitglieds auf Basis des erteilten SEPA-Lastschriftmandats abgebucht.

  2. Beiträge für Childminding, Extracurricular Activities und Bustransport werden per Schuljahr berechnet und sind in 10 gleichen Teilbeträgen von September bis Juni zahlbar. Sie werden im Monat nach Erbringung der Leistungen abgebucht.

  3. Beiträge für Feriencamps werden pro Woche berechnet und abgebucht nachdem die Camps stattgefunden haben.

  4. Die auf EuroKids‘ Webseite angegebenen Preise sind verbindlich. EuroKids behält sich vor, die Preise zu erhöhen. EuroKids wird die Mitglieder mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten der Erhöhung schriftlich informieren. Dem Mitglied steht in diesem Fall für zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung ein außergewöhnliches Kündigungsrecht für den Zeitpunkt, ab dem die Erhöhung in Kraft tritt, zu.

  5. Änderungen an Verträgen betreffend EuroKids‘ Leistungen erfolgen nach EuroKids‘ freiem Ermessen und sind sowohl für die neue Dienstleistung als auch für die bestehende Dienstleistung im Monat der Änderung kostenpflichtig.

  6. Neue Anmeldungen sind für den vollen Monat kostenpflichtig in dem die Leistung erstmalig in Anspruch genommen wird.

  7. Wenn Leistungen vom registrierten Kind wegen Abwesenheit aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in Anspruch genommen werden, hat das Mitglied keinen Anspruch auf eine Ermäßigung der Gebühren. Die Gebühren sind in voller Höhe zu entrichten.

 

§4 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Mit Ausnahme der Feriencamps sind Verträge über einzelne Leistungen bis zum Ende des Schuljahres gültig und verlängern sich um ein weiteres Schuljahr wenn sie nicht innerhalb der in diesem §4 festgelegten Fristen gekündigt wurden.

  2. Verträge über einzelne Leistungen können von jeder Partei ordentlich mit einer Frist von einer Woche zum letzten Schultag vor den Weihnachts- Oster- und Sommerferien gekündigt werden. Das Schuljahr (10 Monate) ist in drei Trimester (September-Dezember, Januar-Ostern, Ostern-Juli) aufgeteilt. Die genauen Daten der Schulzeiten und Ferien sind auf der Internetseite der Europäischen Schule Frankfurt am Main einsehbar.

  3. Jede Partei kann das Vertragsverhältnis zudem aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Für EuroKids liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor,

    1. wenn das Mitglied trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,

    2. bei sonstigen wesentlichen Verstößen des Mitglieds gegen vertragliche Bestimmungen,

    3. wenn das Verhalten eines Kindes auf Dauer die Sicherheit des Kindes oder die Sicherheit anderer Personen gefährdet,

    4. wenn das Kind dauerhaft auf eine nicht zu akzeptierende Weise die Ordnung und den Ablauf der Dienstleistung so stört, dass eine geordnete und sinnvolle Leistung nicht mehr möglich ist, oder

    5. im Falle von Änderungen der gesetzlichen Grundlagen oder sonstiger Umstände, die eine Bereitstellung der Leistungen für EuroKids unmöglich machen.

  4. Die ordentliche und die fristlose Kündigung müssen jeweils online oder schriftlich.

 

§5 Gesundheit des Kindes

  1. Zum Schutz der anderen Kinder darf das angemeldete Kind die Leistungen von EuroKids nur in Anspruch nehmen, wenn er/sie frei von ansteckenden Krankheiten sind. Bei Erkrankung an einer gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtigen Krankheit ist EuroKids bzw. der Dienstleiter umgehend zu informieren. Ferner muss in diesem Fall nach der Genesung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes vorgelegt werden.

  2. Alle angemeldeten Kinder müssen die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden. Der Nachweis ist gegenüber der Leitung der Einrichtung zu erbringen. Kinder, die schon jetzt EuroKids-Leistungen in Anspruch nehmen, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Ebenfalls möglich ist die Bestätigung einer zuvor besuchten Einrichtung, dass ein entsprechender Nachweis bereits dort vorgelegen hat.

  3. Allergien, Unverträglichkeiten und chronische Erkrankungen des angemeldeten Kindes müssen vorab schriftlich und bei nachträglichem Auftreten unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

  4. Im Bedarfsfall werden Pflaster und Sonnenmilch an die Kinder verteilt. Medikamente werden Kindern im Allgemeinen nicht verabreicht. Eine bei einem Kind entdeckte Zecke wird, soweit möglich, entfernt.

 

§6 Film- und Fotoaufnahmen

Das EV-Mitglied verpflichtet sich, Film- und Fotoaufnahmen, die während der EuroKids-Dienste oder Veranstaltungen gemacht werden, vertraulich zu behandeln und sie nicht auf Internetplattformen und sozialen Netzwerken wie "Facebook", "Instagram" oder "TikTok" oder in anderer Weise ohne die ausdrückliche Zustimmung der abgebildeten Personen oder, im Falle von Minderjährigen, ihrer Erziehungsberechtigten zu veröffentlichen.

 

§7 Datenschutz

Für die Organisation und Erbringung der Dienstleistungen ist die Verarbeitung der persönlichen Daten der EV-Mitglieder sowie der Kinder durch den Elternverein, EuroKids und deren Dienstleister notwendig. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz sowie zu Art und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website von EuroKids.

 

§8 Erklärungen gegenüber EuroKids und den Erziehungsberechtigten

  1. Das vertragschließende Mitglied vertritt die Erziehugsberechtigten des angemeldeten Kindes, sowohl zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als auch während der Vertragsausführung. Das Mitglied erklärt und stellt sicher, dass es befugt ist, jederzeit alle Erklärungen für die Erziehungsberechtigten des registrierten Kindes abzugeben oder entgegenzunehmen.

  2. Mitteilungen von EuroKids und den Dienstleitern gegenüber den Erziehungsberechtigten erfolgen an die in der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten.

  3. Sollte ein Kind, das für die EuroKids-Dienste angemeldet ist, aus welchen Gründen auch immer verhindert sein, müssen EuroKids und der Dienstleister so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis 11.00 Uhr des Tages, an dem die EuroKids-Dienste stattfinden, informiert werden.

  4. Die Kontaktdaten von EuroKids für Mitteilungen des Mitglieds lauten:

 

EuroKids gGmbH

Praunheimer Weg 107

60439 Frankfurt am Main

069-95117484

office@eurokids.gmbh

 

 

$9 Sonstiges

  1. Die Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht.

  2. Die deutsche Version aller Verträge und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich.

  3. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Lücken in diesen Geschäftsbedingungen

  4. Während der Leistung besteht für das angemeldete Kind Versicherungsschutz über die Gruppenunfallversicherung der EuroKids. Die Gruppenunfallversicherung deckt lediglich Invalidität, Todesfall und Zuschüssse zu Krankenhausaufenthalten. Die Kosten einer ärztlichen Behandlung sind von dem Mitglied/Erziehungsberechtigten bzw. dessen Krankenversicherung zu tragen. Für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung sind die Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich, EuroKids empfiehlt eine solche für jedes Kind.

  5. Gelegentlich finden EuroKids‘ Veranstaltungen und Exkursionen außerhalb der Einrichtung statt, auch unter Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind an derartigen Veranstaltungen und an Ausflügen teilnehmen darf. Sofern Erziehungsberechtigte damit nicht einverstanden sind, haben sie dies bei der Anmeldung schriftlich mitzuteilen.

  6. EuroKids übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeiter/-innen.

  7. Die Nutzung privater elektronischer Medien ist ausschließlich für Kinder der Stufen P4 bis S2 und nur in Absprache mit den Betreuungspersonen gestattet.

 
 

B. KINDERBETREUUNG / CHILDMINDING

 

§10 Gegenstand

  1. Die Leistung Kinderbetreuung „Childminding“ wird von EuroKids, zum Teil in Kooperation mit einem Dienstleister, als Nachmittagsbetreuung für Kinder der Europäischen Schule in Frankfurt am Main organisiert und angeboten.

  2. Die Kinderbetreuung „Childminding“ wird von Mitarbeiter/-innen und Fachkräften verschiedener pädagogischer Berufsgruppen durchgeführt (die „Betreuungspersonen“).

  3. Die Kinderbetreuung „Childminding“ findet in den Schulräumen der Europäischen Schule Frankfurt am Main (Praunheimer Weg 126, 60439 Frankfurt am Main) und in den Gebäuden von EuroKids (Praunheimer Weg 107, 60439 Frankfurt am Main, gegenüber der Europäischen Schule Frankfurt am Main) statt. Sofern dies aus betrieblichen Gründen erforderlich und für die Kinder bzw. die Erziehungsberechtigten zumutbar ist, kann die Kinderbetreuung „Childminding“ auch in einer anderen geeigneten Einrichtung durchgeführt werden.

  4. Die Kinder der Stufe Pre-Primary und der Stufen Primary P1 bis P3 werden gemeinsam von den Betreuungspersonen in der Schule abgeholt und zu den Räumlichkeiten begleitet, in denen die Kinderbetreuung „Childminding“ stattfindet. Die Kinder ab der Stufe P4 gehen eigenständig vom Schulgelände der Europäischen Schule Frankfurt am Main zu den Räumlichkeiten der Kinderbetreuung „Childminding“.

  5. Von der Leistung Kinderbetreuung „Childminding“ umfasst sind neben der Betreuung (einschließlich Hausaufgabenbetreuung) sämtliches Material, das für die pädagogische Arbeit notwendig ist sowie gegebenenfalls ein Nachmittagssnack.

 

§11 Betreuungszeiten

  1. Die Kinderbetreuung „Childminding“ findet an Schultagen der Europäischen Schule Frankfurt am Main wie folgt statt:
    Montag bis Freitag ab dem regulären Schulschluss bis 18:15 Uhr.

  2. Während des Registrierungsprozesses können die Mitglieder zwischen verschiedenen Zeitoptionen für Childminding-Dienste wählen, die auf der EuroKids-Website aufgeführt sind.

  3. In Absprache mit den Betreuungspersonen oder EuroKids kann die Betreuungszeit kurzfristig als Notfallbetreuung verlängert oder auf andere Tage erweitert werden, sofern freie Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Hierzu ist von den Erziehungsberechtigten der gewünschte Tag und die gewünschte Betreuungszeit der Kinder gegenüber den Betreuungspersonen oder EuroKids vorab mitzuteilen. Mit der schriftlichen Bestätigung durch die Betreuungspersonen oder EuroKids wird die Buchung der Notfallbetreuung verbindlich.

  4. An gesetzlichen Feiertagen, schulfreien Tagen und während der Schulferien findet keine reguläre Kinderbetreuung statt. Über zusätzliche Angebote für Kinderbetreuung „Childminding“ an Tagen, an denen die Europäische Schule Frankfurt am Main früher schließt (z.B. am ersten Schultag, Pädagogischen Tagen) werden die Mitglieder rechtzeitig informiert. Mitglieder haben dann die Möglichkeit, in Absprache mit den Betreuungspersonen oder EuroKids für diese Tage eine Betreuung gesondert zu buchen.

 

§12 Aufsichtspflicht, Verlassen des Geländes, Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb der Einrichtung

  1. Die Betreuungspersonen tragen die Aufsichtspflicht für das Kind während der Betreuungszeit. Die Aufsichtspflicht beginnt für Kinder der Stufen Pre-Primary und Primary P1 bis P3 mit der Abholung der Kinder von der Schule durch die Betreuungspersonen und für die Kinder ab der Stufe P4 mit Ankunft des Kindes in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuung „Childminding“. Die Aufsichtspflicht endet, sobald das Kind durch das Mitglied oder einen Abholungsberechtigten abgeholt wird oder aufgrund schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten die Einrichtung selbständig verlässt.

  2. Die Kinder dürfen die Räumlichkeiten der Kinderbetreuung „Childminding“ nur unter Aufsicht bzw. mit den abholberechtigten Personen verlassen. Kinder dürfen die Räumlichkeiten der Kinderbetreuung „Childminding“ selbständig verlassen, sofern eine entsprechende schriftliche Erlaubnis des Mitglieds vorliegt.

 

§13 Abholung der Kinder

  1. In dem Anmeldeformular ist anzugeben, von welchen Personen das Kind abgeholt werden darf. Die Mitglieder werden gebeten, diese Personen zu Beginn des Trimesters den Betreuungspersonen vorzustellen. Andere Personen als das Mitglied und die benannten Abholberechtigten dürfen das Kind nur nach vorheriger schriftlicher Mitteilung des Mitglieds abholen. Soweit sich Änderungen bei den Abholberechtigten ergeben, ist das Mitglied verpflichtet, dies den Betreuungspersonen oder EuroKids unverzüglich mitzuteilen.

  2. Die Mitglieder und Abholberechtigten sind verpflichtet, das Kind bei Abholung persönlich am Empfang abzumelden und sich auf Verlangen mit einem gültigen Lichtbildausweis auszuweisen.

  3. Das Mitglied ist verpflichtet, sich an die vereinbarte Kinderbetreuungszeit zu halten. Wird die vereinbarte Kinderbetreuungszeit überschritten, berechnet EuroKids den Eltern die Kosten gemäß den auf der EuroKids-Website angegebenen Preisen. Sollten EuroKids durch die verspätete Abholung zusätzliche Kosten entstehen, sind diese vom Mitglied zu tragen.

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§14 Sonstiges

  1. Die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder erfolgt auf der Grundlage der für Kindertageseinrichtungen geltenden gesetzlichen Regelungen.

  2. Das pädagogische Konzept ist dem Mitglied bekannt und wird von diesem gebilligt.

  3. Für die Kinder ist es wichtig, dass Mitglied und pädagogische Fachkräfte der Kinderbetreuung vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich gegenseitig informieren. Es wird darum gebeten, dass die Mitglieder an den angebotenen Kooperationsangeboten, zum Beispiel Elterngesprächen, teilnehmen.

 

 

C. FERIENBETREUUNG / HOLIDAY CAMPS

 

§15 Gegenstand

  1. Die Leistung Ferienbetreuung / Holiday Camps wird von EuroKids in Kooperation mit verschiedenen Dienstleistern angeboten.

  2. Die Ferienbetreuung / Holiday Camps findet während der Schulferien der Europäischen Schule Frankfurt am Main vorrangig für Kinder der Europäischen Schule in Frankfurt am Main statt. Genaueres siehe Anmeldungen Feriencamps.

  3. Die Betreuungszeiten in den Ferien sind in der Regel Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:15 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Ferienbetreuung statt. Die Aufsichtspflicht der Ferienbetreuung beginnt mit der Ankunft am Empfang und endet mit der Abholung des Kindes durch eine abholberechtigte Person.

  4. Das aktuelle Programm der Ferienbetreuung / Holiday Camps und das Anmeldeformular befinden sich auf der Internetseite. Die Anmeldung ist nur wochenweise möglich und erfolgt über die Internetseite.

  5. Für die Abholung der Kinder gelten die Bestimmungen zur Kinderbetreuung „Childminding“ (§ 13) entsprechend.

  6. Für die Ferienbetreuung / Holiday Camps gelten die Bestimmungen des  10 Absatz 2, 3 und 5 entsprechend.

 

§16 Stornierungen und Nichterscheinen

  1. Eine kostenfreie Stornierung ist bis acht Wochen vor Beginn des Ferienlagers möglich. Erfolgt die Stornierung weniger als acht Wochen, aber mehr als eine Woche vor Beginn des Ferienlagers, werden 50 Prozent der Gebühren für das Ferienlager in Rechnung gestellt.

  2. Erfolgt die Stornierung in der letzten Woche vor Beginn des Ferienlagers oder später oder bei Nichterscheinen des angemeldeten Kindes, werden die Gebühren für das Ferienlager insgesamt in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Camppreises besteht nicht. Weitergehende Haftungs- oder Schadenersatzansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen.

  3. Den Teilnehmern bleibt es grundsätzlich unbenommen, nachzuweisen, dass durch die Stornierung des Ferienlagers überhaupt kein Schaden entstanden ist oder dass der Schaden wesentlich niedriger ist als die einbehaltenen Gebühren.

 

 

D. SCHULBUS & MINIBUS

 

§17 Gegenstand

  1. Die Leistung Schulbus und Minibus von und zur Europäischen Schule Frankfurt am Main (der "Bustransport") wird von EuroKids in Kooperation mit Dienstleistern für alle Kinder der Europäischen Schule in Frankfurt am Main organisiert und an allen Schultagen der Europäischen Schule Frankfurt am Main angeboten.

  2. EuroKids behält sich vor, den Schulbus, den Minibus bzw. einzelne Buslinien einzustellen, sollte sich die Teilnehmerzahl so stark verringern, dass das Angebot nicht mehr tragbar ist. In diesem Fall werden die betroffenen Erziehungsberechtigen mindesten einen Monat im Voraus benachrichtigt. Sollte der Schulbus oder Minibus eingestellt werden müssen, werden die Kosten anteilig zur entfallenen Leistung zurückerstattet.

  3. Der Verlauf der Buslinien, die angefahrenen Haltestellen, die Busgröße und die Abholzeiten können sich im Lauf des Jahres ändern. Die aktuellen Informationen sind stets auf der Internetseite von EuroKids verfügbar. Über Änderungen der Abholzeiten werden Mitglieder wenn möglich mindestens eine Woche im Voraus informiert, alle anderen Informationen sind der genannten Internetseite zu entnehmen.

 

§18 Anmeldung und Platzvergabe

  1. Die Anmeldung zum Bustransport erfolgt über die Internetseite von EuroKids.

  2. Für den Schulbus kann das Mitglied bei der Anmeldung zwischen mehreren Fahrtstrecken und Haltestellen wählen, die jeweils auf der Internetseite von EuroKids einsehbar sind. Für den Minibus gibt das Mitglied bei der Anmeldung siene/ihre Adresse ein.

  3. Neuanmeldungen für den Bustransport werden nach Eingang berücksichtigt.

  4. Soweit entsprechende Kapazitäten bestehen, ist es möglich, in Absprache mit EuroKids während eines Schuljahres auf eine andere Buslinie zu wechseln oder sonstige Änderungen in der Anmeldung durchzuführen. Dies kann zu zusätzlichen Kosten führen, eine Erstattung bei Wechsel auf eine günstigere Buslinie findet nicht statt.

 

§19 Durchführung des Bustransports, Aufsicht

  1. Der Schulbus fährt morgens die angegebenen Haltestellen zu den angegebenen Uhrzeiten an und bringt die Kinder zur Europäischen Schule Frankfurt am Main. Die Abfahrtszeiten an den Haltestellen (nur Schulbus) sind auf der Internetseite von EuroKids (eurokids.gmbh) einsehbar. Die Abfahrtszeiten sind so kalkuliert, dass der Schulbus pünktlich um 8.15 Uhr an der Europäischen Schule Frankfurt am Main ankommt.

  2. Der Minibus fährt morgens die in der Anmeldung angegebene Adressen zur angegebenen Zeit an und bringt die Kinder zur Europäischen Schule Frankfurt am Main. Die Abfahrtszeiten sind so kalkuliert, dass der Minibus pünktlich um 8.15 Uhr an der Europäischen Schule Frankfurt am Main ankommt.

  3. Nachmittags werden die Kinder an der Europäischen Schule Frankfurt am Main zu der in der Anmeldung angegebenen Uhrzeit abgeholt und zu der in der Anmeldung angegebenen Bushaltestelle (Schulbus) / Adresse (Minibus) gebracht.

  4. Der Busfahrer wird die Kinder morgens am Schultor der Europäischen Schule Frankfurt am Main herauslassen und nachmittags an der in der Anmeldung angegebenen Bushaltestelle (Schulbus) / Adresse (Minibus). Kinder der Stufen Pre-Primary, P1 und P2 werden morgens am Schultor von Mitarbeiter/-innen der Europäischen Schule Frankfurt am Main in Empfang genommen und in ihre Klassenzimmer gebracht. Nachmittags werden die Kinder der Stufen Pre-Primary, P1 und P2 von Mitarbeiter/-innen der Europäischen Schule Frankfurt am Main zum Schulbus / Minibus gebracht, wenn der Schulbus / Minibus direkt nach Unterrichtsende abfährt. Bei späterer Abfahrt werden die Kinder von EuroKids-Personal zum Schulbus / Minibus begleitet. Kinder ab der Stufe P3 gehen selbständig vom Schulbus / Minibus zum Klassenzimmer und umgekehrt.

  5. Mit der Anmeldung erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass der von dem Transportunternehmen gestellte Fahrer die Aufsichtspflicht während der Fahrt bis zur Übergabe der Kinder an der Schule bzw. der Haltestelle / Adresse übernimmt.

  6. EuroKids ist Ansprechpartner des Mitglieds für alle kurzfristig aufkommenden Probleme mit dem Schulbus (z.B. falls ein Kind kurzfristig nicht kommt, sich die Ankunft des Kindes wegen schlechtem Wetter oder Verkehrsaufkommen verzögert). Ein Wechsel auf eine andere Schulbuslinie ist nur bei ausreichender Kapazität möglich.
    Das von EuroKids beaufragte Transportunternehmen ist Ansprechpartner des Mitglieds für alle kurzfristig aufkommenden Probleme mit dem Schulbus (z.B. falls ein Kind kurzfristig nicht kommt, sich die Ankunft des Kindes wegen schlechtem Wetter oder Verkehrsaufkommen verzögert).

 

§20 Besondere Pflichten der Erziehungsberechtigten

  1. Das Mitglied muss dafür Sorge tragen, dass Kinder, die den Schulbus nutzen rechtzeitig an der benannten Bushaltestelle sind. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird darum gebeten, dass sich die Kinder fünf Minuten vor der benannten Abfahrtszeit des Schulbusses an der Haltestelle einfinden.
    Kinder, die den Minibus nutzen, müssen zur angegebenen Zeit an der vereinbarten Adresse abholbereit sein. Zur Vermeidung von Verzögerungen ist es Mitglied Erziehungsberechtigten grundsätzlich nicht gestattet, den Schulbus / Minibus zu betreten.

  2. Das Mitglied ist verpflichtet, sein Kind nachmittags zu der angegebenen Uhrzeit an der Bushaltestelle / Adresse in Empfang zu nehmen bzw. abholen zu lassen, sofern das Kind nicht aufgrund entsprechender schriftlicher Mitteilung des Mitglieds den Schulbus / Minibus alleine verlassen darf. Das Mitglied muss in der Anmeldung angeben, welche Personen das Kind vom Bustransport abholen dürfen bzw. ob das Kind den Bustransport alleine verlassen darf.

  3. Falls ein Kind nicht abgeholt wird, wird sich der Fahrer oder EuroKids mit der zuständigen Person in Verbindung setzen; wenn niemand erreicht werden kann, bringt der Fahrer das Kind zurück zur Schule. Wenn jedoch der Bus nicht für die Rückkehr zur Schule vorgesehen ist, wird das Kind zum endgültigen Ziel des Busses gebracht. EuroKids behält sich vor, dem Mitglied die entstehenden Kosten zu berechnen.

  4. Das Mitglied verpflichtet sich, die „Schulbusregeln“ auf der Internetseite von EuroKids zu lesen und dem angemeldeten Kind zu erklären. Für das Verhalten der Kinder im Bus gilt insbesondere:

    1. Kinder müssen während der ganzen Fahrt angeschnallt sitzen bleiben bis der Bustransport am Ziel angehalten hat.

    2. Alle Anweisungen des Busfahrers oder der Begleitperson müssen befolgt werden.

    3. Die Verwendung von Mobiltelefonen oder elektronischen Geräten ist verboten.

    4. Es ist verboten, Fotos oder Videos von anderen Schülern zu machen, auch mit deren Zustimmung.

    5. Es ist nicht erlaubt im Schulbus / Minibus zu essen oder zu trinken, außer der Busfahrer erlaubt es.

    6. Scharfe oder spitze Gegenstände sind im Schulbus / Minibus nicht erlaubt.

 

§21 Ermäßigung und Einzelfahrten

  1. Das Mitglied kann eine Ermäßigung von 10% in Anspruch nehmen, wenn drei oder mehr seiner Kinder für den Schulbus an 5 Tagen pro Woche für Hin- und/oder Rückfahrtr gebucht sind. Um die Ermäßigung in Anspruch zu nehmen, müssen die relevanten Angaben in der Anmeldung gemacht werden. Diese Ermäßigung gilt nicht für den Minibus.

  2. Einzelfahrten können gebucht werden, soweit entsprechende Kapazitäten bestehen. Gewünschte Einzelfahrten müssen EuroKids (Schulbus) oder dem Transportunternehmen (Minibus) mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail mitgeteilt werden. Mit der Bestätigung durch EuroKids ist die Einzelfahrt gebucht. Für Einzelfahrten gelten die auf der Internetseite von EuroKids ausgewiesenen Preise.

 

E. AUSSERSCHULISCHE AKTIVITÄTEN / EXTRA CURRICULAR ACTIVITIES

 

§22 Gegenstand

  1. Die Außerschulischen Aktivitäten / Extra Curricular Activities („Aktivitäten“)bieten eine große Anzahl an Kursen, z.B. aus den Bereichen Musik, Tanz, Kunst, Sport und Sprachen, die von EuroKids während des Schuljahres in Kooperation mit verschiedenen Dienstleistern und Vereinen angeboten werden.

  2. Eine Beschreibung der angebotenen Aktivitäten findet sich auf der Internetseite von EuroKids.

  3. Kinder, die in der Kinderbetreuung / Childminding angemeldet sind, werden von den Betreuungspersonen auf den Beginn der Kurse hingewiesen.

  4. Der Beginn der Kurse nach den Sommerferien wird in der Registrierungsbestätigung mitgeteilt. Alle Kurse beginnen in der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien, soweit keine anderweitige Mitteilung erfolgt.

  5. In den Ferien der Europäischen Schule Frankfurt am Main, an gesetzlichen Feiertagen und schulfreien Tagen finden keine Nachmittagsaktivitäten statt. Am letzten Schultag vor den Weihnachts- und Sommerferien finden keine Kurse statt. Nach allen Ferien, außer den Sommerferien, gehen die Kurse direkt in der ersten Schulwoche weiter.

  6. Für Aktivitäten gelten die Bestimmungen in §10 Absatz (3), (4) sowie §13 und §14 entsprechend.

 

§23 Anmeldung und Platzvergabe

  1. Die Anmeldung zu den Aktivitäten erfolgt über die Internetseite von EuroKids.

  2. Die Plätze in den Kursen werden unter Berücksichtigung von bestehenden Anmeldungen für Wartelisten und der Anzahl der Anmeldungen eines Kindes vergeben.

  3. Alle Aktivitäten haben eine begrenzte Teilnehmerzahl. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die maximale Teilnehmerzahl, werden die Kinder, denen kein Platz zugeteilt wurde, auf eine Warteliste gesetzt. Wenn ein Kursplatz frei wird und sich mehr als ein Kind auf der Warteliste befindet, entscheidet eine Lotterie darüber, wer den freien Platz erhält. Die Aufnahme in die Warteliste begründet keinen Anspruch auf die Teilnahme an einer Aktivität.

 

§24 Stornierung von Aktivitäten

  1. EuroKids behält sich das Recht vor, einzelne Aktivitäten einzustellen, wenn z.B. ein Lehrer nicht mehr zur Verfügung steht und EuroKids keinen Ersatzlehrer finden kann oder wenn die Teilnehmerzahl eines Aktivitätskurses zu gering ist.

  2. In Fällen, in denen ausgeschriebene reguläre Aktivitäten während des Schuljahres ersatzlos abgesagt werden, werden die Gebühren für die Aktivität ab dem dritten Mal, wenn die Aktivität nicht stattfindet, nicht mehr erhoben.

  3. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass das angemeldete Kind während der Dauer der Aktivität in Childminding betreut wird, wenn eine Aktivität abgesagt wird. In diesem Fall gelten die Bedingungen für die Kinderbetreuung (Abschnitt B.) entsprechend. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für die Kinderbetreuung an.

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