Kinderbetreuung
während des Fernunterrichts ist derzeit für alle Kinder während der ESF-Vorlesungszeit verfügbar. Vorrang haben Alleinerziehende und Fälle, in denen beide Elternteile berufstätig sind.
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Wer hat Anspruch auf distanziertKinderbetreuung lernen?
Gemäß den staatlichen Richtlinien empfehlen wir Eltern dringend, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu lassen. In Fällen, in denen dies nicht möglich ist, haben alle Eltern das Recht, sich während des Fernunterrichts um eine Kinderbetreuung zu bewerben. Allerdings können wir nicht allen Eltern einen Platz garantieren. Da die Plätze begrenzt sind, werden die Plätze nach bestimmten Kriterien vergeben. Die Plätze werden zunächst Alleinerziehenden und Haushalten angeboten, in denen beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil bestimmten Berufsgruppen angehört, z.B. Gesundheitssektor, Lehrer und Eltern, die geschäftskritische Aufgaben ausführen. Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, geben Sie dies bitte im Kommentarfeld Ihrer Bewerbung an. Die verbleibenden Plätze werden dann an Eltern vergeben, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen.
Die Liste der einzelnen Berufsgruppen finden Sie hier
Anwendung
Tägliche Stunden
Für die Kinderbetreuung während des Fernunterrichts bieten wir zwei unterschiedliche Zeitfenster an.
8.00 - 16.00 Uhr 16.00 - 18.00 Uhr