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Angebot kostenloser Kinderbetreuung für berufstätige ESF-Mitarbeiter

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Wer hat Anspruch auf kostenlose Kinderbetreuung, wenn er arbeitet?

Alle ESF-Mitarbeiter/-innen mit Kindern, die die Europäische Schule Frankfurt besuchen.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Mitglied der ESF-Verwaltung oder des Lehrpersonals

  • Kind besucht ESF (PP-S2)

  • Während der Zeit, in der eine Kinderbetreuung erforderlich ist, einer Lehrtätigkeit bei ESF oder EuroKids nachgehen.

Was ist abgedeckt und was ist nicht abgedeckt?

Die Kosten für die Kinderbetreuung werden vollständig von EuroKids übernommen , wenn ESF-Mitarbeiter Aufgaben für ESF oder EuroKids wahrnehmen (z. B. Nachmittagsaktivitäten). Die Mitgliedschaft in der Elternvereinigung, außerschulische Aktivitäten und der Transport werden nicht übernommen und müssen von den ESF-Mitarbeitern bezahlt werden. Dies gilt auch für Kinderbetreuungsdienste, die außerhalb der offiziellen Arbeitszeit der ESF-Mitarbeiter in Anspruch genommen werden.

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Wie bewerbe ich mich?

1. Bewerben Sie sich über unsere Website (PA-Mitgliedschaft erforderlich)

2. Senden Sie unserem Team eine E-Mail an office@eurokids.gmbh und nennen Sie die Tage, für die Sie sich beworben haben und Anspruch haben.

An wen wende ich mich bei Fragen?

Fragen zu dieser Finanzierungsvereinbarung können an office@eurokids.gmbh gesendet werden .

Fragen zu pädagogischen und logistischen Aspekten der Kindertagesstätte können an childminding@global-education.de gesendet werden . Weitere Kontaktnummern finden Sie auf unserer Website.

Einen erfolgreichen Start ins neue Schuljahr wünscht Ihnen allen,

Ihr EuroKids-Team

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